Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998).

Der Autor untersucht die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft, Schwägerschaft und Geschlechtsgemeinschaft seit Gründung des deutschen Nationalstaates. Nach einem Überblick über die Zeit ab der römischen Antike stellt das Reichspersonenstandsgesetz von 1875, das erstmals das deutsche Eheverbotsrecht seinem Umfang nach vereinheitlichte, den eigentlichen Ausgangspunkt der Untersuchung dar. Im Anschluss wird der Gang der Gesetzgebung bis 1998 dargestellt, der erst nach 1946 eine stetige Reduzierung der Eheverbote erkennen lässt. Die Gründe für diese wechselhafte Geschichte liegen nach Ansicht des Autors in den gravierenden Unterschieden der politischen und weltanschaulichen Rahmenbedingungen in Kaiserreich, Nationalsozialismus, unter alliierter Besatzung, in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik. Abschließend wird untersucht, ob und inwiefern sich die verbliebenen Eheverbote wegen Verwandtschaft unter dem Grundgesetz rechtfertigen lassen.

Christoph Schmiegelt studied law at the Johannes Gutenberg University (JGU) in Mainz with a focus on legal history. After passing the First Legal Examination, he completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Koblenz. After the Second State Examination in Law, he became a research assistant at the Chair of German Legal History and Civil Law of Prof. Dr. Andreas Roth. During this time, he assisted in the project »Notare in der nationalsozialistischen >Volksgemeinschaft<« (»Notaries in the National Socialist >Volksgemeinschaft<«) of Prof. Roth and Prof. Dr. Michael Kißener from the Department of Contemporary History of the JGU.