Die inhaltlichen Anforderungen des § 35 SGB X an die Begründung des sozialrechtlichen Verwaltungsakts

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden (Fachbereich Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X), Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, ist ein Produkt der in den 1970er Jahren begonnenen Zusammenfassung der Vorschriften für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Zuvor waren die relevanten Vorschriften auf über zwanzig verschiedene Gesetze verteilt, wie im Bundessozialhilfegesetz, in der Reichsversicherungsordnung und dem Arbeitsförderungsgesetz. Das Werkzeug dieses sozialrechtlichen Verwaltungshandelns ist grundsätzlich der Verwaltungsakt, i. S. d. § 31 SGB X. Doch dieser Verwaltungsakt bedarf, i. d. R. gemäß § 35 Abs. 1 S. 2, einer Begründung, welche die tatsächlichen und rechtlichen Gründe beinhalten muss, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Mit dieser Brisanz der inhaltlichen Anforderungen an die Begründung des Verwaltungsakts beschäftigt sich der Autor in dieser Studienarbeit.