Die integrierte Staatlichkeit der Länder

Der Bundesstaat, dessen Kern die Staatlichkeit der Bundesländer ist, gehört zu den unveränderlichen Konstanten des Grundgesetzes. Dies macht es erforderlich, sich des Inhalts der sog. 'Eigenstaatlichkeit' der Länder im Bundesstaat zu vergewissern. Auch der Prozess der europäischen Integration verlangt immer wieder nach Neuvermessungen und Neubewertungen der deutschen Bundesstaatlichkeit. Ines Gillich entwickelt einen konzeptualen Rahmen, um die Elemente der Staatlichkeit der Länder nach Maßgabe des Grundgesetzes aufzuschlüsseln. Dabei untersucht sie, ob diese im Prozess der europäischen Integration bewahrt oder relativiert wird und stellt heraus, dass dem Zugriff auf die Eigenstaatlichkeit der Länder verfassungs- und unionsrechtlich rote Linien gezogen sind. Ines Gillich nimmt dabei eine Neuinterpretation der verfassungsrechtlichen 'Struktursicherungsklausel' vor und legt dar, dass auch die Unionsrechtsordnung in mehrfacher Hinsicht als Absicherungsebene fu?r die Wahrung föderaler Strukturen der EU-Mitgliedstaaten fungiert.

Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Mainz; 2014 Promotion; 2015 LL.M. (Los Angeles); 2021 Habilitation (Köln); SoSe 2020 Vertretung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht an der Universität Trier; WiSe 2021/22 und SoSe 2022 Vertretung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht an der Universität Rostock.

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Humanitäres Völkerrecht Udo Fink, Ines Gillich

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