Die kapitalgedeckte Altersvorsorge am Beispiel Chile

Inhaltsangabe:Einleitung: Am 4. November 1980 beschloss die damalige chilenische Regierung ein Gesetz, mit dem zum ersten Mal in der Geschichte ein vollständig ausgereiftes, staatlich organisiertes Umlageverfahren der Altersvorsorge durch ein vollständig kapitalgedecktes, privatwirtschaftlich organisiertes Verfahren abgelöst werden sollte. Damit hatten Arbeitsminister José Piñera und die von ihm angeführte Expertengruppe sich nicht nur gegen zahlreiche Interessengruppen durchgesetzt, sondern auch gegen die Generäle des „präsidialen Beratungskomitees“, die grundlegende Reformen des Rentensystems bislang verhindert hatten. Ein Vierteljahrhundert, nachdem die Implementierung dieses neuen Verfahrens begonnen hat, ist das heutige Chile das aus mehreren Gründen geeignetste Fallbeispiel, um die Funktionsweise der kapitalgedeckten Altersvorsorge und ihre vielfältigen Auswirkungen in der Praxis zu beobachten: Das bestehende Umlagesystem wurde nicht nur durch eine zusätzliche Säule ergänzt, sondern das erwähnte Gesetz sah den vollständigen Ausstieg aus der Umlage vor. Seitdem erste Erfolge sichtbar geworden sind, und seitdem die Rentensysteme vieler Länder aus demographischen und anderen Gründen Krisensymptome zeigen, hat es verschiedene Nachahmungen des chilenischen Weges gegeben, in den Nachbarländern, aber auch in Osteuropa und Südostasien. Vor allem die Nachbarländer haben sich dabei deutlich an Chile angelehnt, die meisten haben allerdings nur Mischsysteme eingeführt. Ein praktischer Grund, der für Chile als Anschauungsbeispiel spricht, ist der, dass die Reform seit nunmehr 25 Jahren ohne substantielle Änderungen in Kraft ist und sich somit eine vergleichsweise umfangreiche empirische Basis bietet. Die weniger radikalen Nachahmer verwirklichten ihre Reformen erst ab Mitte oder Ende der 1990er, osteuropäische Modelle sind sogar noch jünger. Bis wirklich gesicherte Aussagen über den Alterslebensstandard möglich sind, wird allerdings auch in Chile noch eine lange Zeit vergehen müssen. Ein dritter Grund ist der, dass sich in Chile der Übergang von einem etablierten Umlageverfahren zur Kapitaldeckung nachverfolgen lässt. Auch in Australien oder Hongkong basiert die Altersvorsorge auf individualisierter Ersparnisbildung, aber dort hatte es nie ausgebaute Umlagesysteme gegeben. Die australische Rentenreform von 1992 bedeutete, anders als die chilenische von 1981, nur die Stärkung einer längst vorhandenen privaten Säule. Viertens ist an der chilenischen [...]

Kristian Niemietz, Diplom-Volkswirt, Studium der Volkswirtschaftslehre an der Humboldt Universität zu Berlin. Abschluss 2007. Derzeit tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Gesundheits- und Sozialpolitik beim londoner Think Tank „The Stockholm Network“, nebenbei freier wissenschaftlicher Mitarbeiter beim berliner 'Institut für Unternehmerische Freiheit'.

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