Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Pay-for-Delay-Vereinbarungen in den USA und der EU.

Die Arbeit untersucht die Frage, ob bestimmte Vereinbarungen im Pharmasektor zwischen Original- und Generikahersteller gegen Kartellrecht verstoßen. Sie analysiert dabei die Rechtslage in den USA und in der EU. Sie geht zunächst auf die Ursachen von sogenannten Pay-for-Delay-Vereinbarungen ein. Diese liegen in der besonderen Struktur des Pharmasektors und weniger im amerikanischen Zulassungsrecht (Hatch-Waxman Act). Die US-Rechtslage insbesondere nach der Actavis-Entscheidung des US Supreme Courts wird umfassend analysiert. Die durch das Urteil offen gebliebenen Fragen werden anhand der untergerichtlichen Rechtsprechung aufgearbeitet und einer Lösung zugeführt. Die EU-Rechtslage wird anhand der ergangenen Entscheidungen der EU-Kommission sowie des 2016 ergangenen Lundbeck-Urteils des EuG auf seine Vereinbarkeit mit der EuGH-Rechtsprechung hin untersucht. Der hierauf folgende Vergleich zwischen US- und EU-Ansatz bildet heraus, dass der flexible Ansatz der EU-Kommission Vorteile bietet.

Jonas Welge studierte in Freiburg und Grenoble und absolvierte 2013 die Erste Juristische Prüfung. Zwischen 2013 und 2015 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geistiges Eigentum an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2016 absolviert er sein Referendariat (u.a. in der außen- und sicherheitspolitischen Abteilung des Bundeskanzleramtes) am OLG Hamburg. 2017 erfolgte die Promotion zum Dr. iur.