Die kulturgüterschützende Wirkung der Sorgfaltspflichten des Kunst- und Kulturguthändlers nach dem Kulturgutschutzgesetz.

Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) regelt neben den klassischen Materien des Kulturgüterschutzes - dem Abwanderungsschutz und dem Rückgaberecht - auch den Handel mit Kulturgut. Unter anderem normiert das KGSG erstmals ein Verkehrsverbot in Bezug auf kulturelle Objekte sowie sog. Sorgfaltspflichten, die grundsätzlich vor jedem Inverkehrbringen von Kulturgütern zu erfüllen sind. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Beitrag die Sorgfaltspflichten und das mit ihnen assoziierte Verkehrsverbot für den Kulturgüterschutz leisten können. Ausgehend von einer allgemeinen Analyse der Funktionen handelsbezogener Maßnahmen im Rahmen des Kulturgüterschutzes wird untersucht, ob die entsprechenden Instrumente des KGSG einen Platz innerhalb dieses Gefüges finden können. Die Arbeit zeigt auf, dass ein wirksamer handelsbezogener Kulturgüterschutz konzipierbar ist. Dabei offenbart sie die besondere Bedeutung und das Wirkpotential handelsbezogener Maßnahmen für den Schutz archäologischer Kulturgüter.

Charlotte Schneider studied law at the Julius-Maximilians-University Würzburg (Germany) as well as at the University of Bristol (UK). She then completed her legal clerkship at the Higher Regional Court of Berlin (Germany), working, inter alia, for the Prussian Cultural Heritage Foundation in Berlin as well as for law firms in Aix-en-Provence (France) and New York (USA). During her PhD with Prof. Dr. Sophie Schönberger at the Heinrich-Heine-University Düsseldorf she worked, amongst others, in the legal department of an international company. Following this, she was active as a lawyer in Berlin. Since 2021 she has been working as an advisor in a federal ministry.