Die nationale Zusammenarbeit mit den Internationalen Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda

Die Errichtung der internationalen Straftribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda auf der Grundlage des Kapitels VII der VN-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den genannten Straftribunalen. Die Verfasserin untersucht, welche konkreten Aufgaben die Statuten und Verfahrens- und Beweisordnungen der Straftribunale den Staaten zuweisen und inwieweit die Staaten den ihnen übertragenen Aufgaben nachkommen. Analysiert werden die Stärken und Schwächen der derzeit vorliegenden nationalen Gesetzgebung, auf deren Grundlage sich die Kooperation zwischen den nationalen Behörden und den internationalen Straftribunalen vollzieht. Anhand des Falles Blaskic vor dem Jugoslawien-Tribunal wird aufgezeigt, inwieweit die Staaten in der Praxis bereit sind, eine Einschränkung ihrer Souveränität auf dem Gebiet des Strafrechts hinzunehmen und den Anordnungen und Rechtshilfeersuchen der internationalen Straftribunale Folge zu leisten.