Die neue Insolvenzrechtsreform 2012 (ESUG)

Neue Möglichkeiten für Gläubiger und Schuldner Verwalterauswahl/Debt-Equity-Swap/Schutzschirmverfahren Auswirkungen auf die gerichtliche Praxis Einzelkommentierungen der geänderten Vorschriften Praxishilfen, Übersichten, Beispiele Meilensteine in der deutschen Insolvenzgeschichte Mit dem mit seinen wesentlichen Teilen am 1. März 2012 in Kraft getretenen ESUG hat der Gesetzgeber das bislang größte Reformpaket in der Geschichte der InsO umgesetzt. Die Schwerpunkte des ESUG lassen sich unter drei große Themen zusammenfassen: - Gläubigerbeteiligung im Eröffnungsverfahren; - Insolvenzplanverfahren, mit Debt-Equity-Swap und verringerten Blockademöglichkeiten; - Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren. Schuldner, Gläubiger und deren Berater werden sich mit den neuen Instrumenten in ihren Details vertraut machen müssen, denn das Recht wird nicht einfacher, sondern zum Teil sehr viel komplexer. Die Hürden zum Schutzschirmverfahren sind sehr hoch und die Fragen zahlreich: Welche Person kommt als vorläufiger Sachwalter, welche als Aussteller der erforderlichen Bescheinigung infrage? Welche Anforderungen werden an die Bescheinigung gestellt? Welche Möglichkeiten und Risiken bestehen? Welche Kompetenzen hat der vorläufige Sachwalter? Den Gläubigern wird durch das ESUG die Möglichkeit gegeben, entscheidenden Einfluss auf den Ablauf eines Insolvenzverfahrens zu nehmen, z.B. durch die Mitwirkung bei: - der Auswahl des Verwalters und der - Entscheidung über die Eigenverwaltung. Allerdings werfen die Neuregelungen zahlreiche Fragen rechtlicher und praktischer Natur auf. Für den Überblick über die Neuerungen und für deren vertieftes Verständnis ist der Ratgeber eine praxisnahe Hilfestellung. Darüber hinaus werden Muster und Übersichten als Arbeitshilfen für die Umsetzung zur Verfügung gestellt. Sämtliche geänderten Vorschriften der InsO werden einzeln kommentiert. Die Kommentierungen enthalten zahlreiche Hinweise und Tipps für die Praxis und heben hervor, worauf besonders zu achten ist. Für den schnellen Überblick werden die Änderungen zu jeder Vorschrift stichwortartig zusammengefasst.

Michael Merten ist Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter in der Wellensiek Partnerschaftsgesellschaft am Standort Düsseldorf. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Insolvenzverwaltung und Insolvenzsteuerrecht.

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