Die neuen besitzlosen Mobiliarsicherheiten des französischen Rechts im Vergleich zum deutschen Mobiliarsicherungsrecht

Nach mehr als 200 Jahren hat sich der französische Gesetzgeber von dem wirtschaftlich unsinnigen Faustpfandrecht und den spezialgesetzlichen Registerpfandrechten gelöst und das französische Mobiliarsachenrecht grundlegend reformiert: In dem Bestreben, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der französischen Wirtschaft zu steigern, hat er in den Jahren 2006 und 2007 die fiducie eingeführt und allgemeine besitzlose Registerpfandrechte (gage, gage des stocks und nantissement) zugelassen. Die vorliegende Arbeit stellt die neu geschaffenen Rechtsfiguren den bereits vor den Reformen vorhandenen französischen Mobiliarsicherheiten gegenüber und beleuchtet die französische Rechtslage vor dem Hintergrund des deutschen Kreditsicherungsrechts. Abschließend werden die französischen Neuregelungen unter rechtsvergleichenden Aspekten daraufhin untersucht, ob sie den richtigen Schritt in Richtung Modernisierung und europäische Vereinheitlichung darstellten. Die Untersuchung wendet sich sowohl an Dozenten und Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften als auch an interessierte Führungskräfte europaweit agierender Unternehmen.



Patricia Müller veröffentlichte ihr Werk bis 2018 im Kölner Wissenschaftsverlag.

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