Die ordentlichen Ämter der römischen Magistratur

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2, Universität Rostock (Altertumsgeschichte), Veranstaltung: Proseminar: Wählen und gewählt werden im antiken Griechenland und Rom, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Römische res publica hatte drei Säulen: Die Volksversammlungen, den Senat und die Magistratur. Im Lauf der Geschichte der Römischen Republik haben sich für die Letzte verschiedene Maßregeln und Normen herausgebildet, durch welche die Ausübung und Bekleidung der Ämter reglementiert wurde. Da der römische Staat nicht über eine geschriebene Verfassung verfügte, entwickelten sich diese Normen teilweise als ungeschriebenes, teilweise als geschriebenes Recht. Im zweiten Abschnitt dieser Arbeit wird dies näher betrachtet. Generell kann man sagen, dass im Gegensatz zu den heutigen republikanischen Staatssystemen, die Römer keinen komplexen Beamtenapparat hatten. Die Zahl der Magistrate zum Beispiel - sie symbolisierten die exekutive Macht in Rom - war immer sehr gering. Sie vermehrte sich relativ langsam, als Rom sich anschickte, alle Küsten des Mittelmeers zu beherrschen. Eine personell größere Verwaltung war unter den Bedingungen einer Aristokratie nicht möglich. Die große Komplexität eines solchen Apparates hätte die gegenseitige Kontrolle der nobiles erschwert und ihren Zusammenhalt als Gruppe geschwächt. In dieser Arbeit soll auf die ordentlichen Ämter der Magistratur Roms eingegangen werden. Es soll untersucht werden, in wieweit sich die Aufgaben und Befugnisse dieser Ämter im Laufe der Republik verändert haben. Voraussetzung dafür soll eine allgemeine Charakteristik der Ämter sein. Es ist zu betonen, dass die Quellensituation eine lückenlose Untersuchung der Ämter über die gesamte Zeit der Republik deutlich erschwerte.

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