Die organschaftliche Binnenhaftung der Vorstandsmitglieder für gesetzwidriges Verhalten.

Die zunehmende Verdichtung des für Aktiengesellschaften maßgeblichen Regelungsgefüges sowie die steigende Zahl von Haftungsprozessen gegen pflichtwidrig handelnde Vorstandsmitglieder haben zu einer kontinuierlichen Verschärfung der Organhaftung geführt. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Legalitätspflicht, nach der die Vorstandsmitglieder für ein rechtmäßiges Verhalten der Gesellschaft zu sorgen haben. Nicht zuletzt aufgrund dieser Entwicklung ist die Reformbedürftigkeit des organschaftlichen Haftungsrechts wieder ins Zentrum der juristischen Diskussion gerückt. Vor diesem Hintergrund lotet Eva Breitenfeld auf Grundlage einer strukturellen und dogmatischen Herleitung der Legalitätspflicht Reichweite und haftungsrechtliche Konsequenzen dieser Pflichtenbindung aus. Sie untersucht sodann unter Berücksichtigung der unmittelbaren Außenhaftung der Vorstandsmitglieder die Möglichkeiten einer sachgerechten Begrenzung der binnenrechtlichen Verantwortlichkeit für gesetzwidriges Verhalten.

Eva Breitenfeld studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie von 2007 bis 2009 im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Im Anschluss an das Zweite Juristische Staatsexamen promovierte sie bei Herrn Prof. Dr. Peter O. Mülbert (Mainz) und war während dieser Zeit promotionsbegleitend in zwei Wirtschaftskanzleien in den Bereichen Gesellschafts- und Arbeitsrecht tätig. Eva Breitenfeld arbeitet derzeit als Rechtsanwältin in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Sozietät in Frankfurt am Main.