Die politische Steuerung des Sports in Deutschland

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,1, Universität Potsdam (Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht aus steuerungstheoretischer Perspektive, inwiefern das Leitprinzip bundesstaatlicher Sportpolitik, die 'Autonomie des Sports', das Verhältnis zwischen Staat und organisiertem Sport zutreffend beschreibt und inwiefern dieses als funktional zu bewerten ist. Es wird herausgestellt, dass Sportverbände Autonomie als eine prinzipielle Abwesenheit staatlicher Steuerung innerhalb ihres Gesellschaftsbereichs begreifen, welche über die grundgesetzlich zugesicherte Vereinsautonomie hinausgeht. Derart begriffen, muss die Autonomie des Sports anhand fünf entwickelter Kategorien von Sportpolicies differenziert werden: Im Rahmen generell gewährter Sportförderung besitzt der organisierte Sport autonome Verfügungsmöglichkeiten über diese, befindet sich jedoch ebenso in Konkurrenz zu anderen Gesellschaftsbereichen wie bei der funktionalisierenden Sportförderung, in der er dem Staat als Wohlfahrtsverband gegenübertritt und sehr begrenzt autonom ist. Wendet der Staat regulierende, instrumentalisierende oder den Spitzensport fördernde Policies an, befindet sich der Sport in einem außergewöhnlichen bilateral-korporatistischem Verhältnis zum Staat, das die Autonomie eines Verbandes über seinen Gesellschaftsbereich zwar ermöglicht, jedoch der Art nach lediglich in der (Spitzen-)Sportförderung praktisch gegeben sein kann. Letztere wird daher einer ausführlichen, durch qualitative Experteninterviews gestützten, empirischen Fallstudie unterzogen. In dieser wird festgestellt, dass im Bund aufgrund institutioneller Einschränkungen von einer Makro-Steuerung zwischen Breiten- und Spitzensportförderung weitgehend abgesehen wird. In der Spitzensportförderung selbst wird dem organisierten Sport das Recht zugestanden, die Förderprinzipien und damit auch die staatlichen Ziele zu formulieren. In der prozessuralen Abwicklung dieser beschränkt sich der Bund auf eine haushaltsrechtliche Überwachungsfunktion, die in Hinblick auf die Outputsteigerung des Spitzensports im Sinne des größtmöglichen Erfolgs bei internationalen Wettkämpfen als eher dysfunktional anzusehen ist. Steuerungsmängel ergeben sich des Weiteren vor allem in der Selbststeuerung des Sports, die u.a. in der Gefahr etwaiger klientelistischer Mittelverwendung sowie in der durch die föderal organisierte Spitzensportförderung bedingte Interessenvielfalt des organisierten Sports gesehen werden. Daraus wird geschlussfolgert, dass eine aktiv gestaltende Sportpolitik auf die Veränderung der Rahmenbedingungen...