Die prozessuale Stellung des Unternehmens bei der Festsetzung einer Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG.

Kommt es in einem Unternehmen zu straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verstößen, kann gegen das Unternehmen, unter den Voraussetzungen von § 30 OWiG, eine Unternehmensgeldbuße festgesetzt werden. Die Vorschriften für das Verfahren zur Festsetzung der Unternehmensgeldbuße ergeben sich dabei entweder aus der StPO oder dem OWiG: Sie zeichnen sich unter anderem durch eine enge Anbindung an die Vorschriften über das Einziehungsverfahren, komplexe Verweisungsketten und lückenhafte Regelungen aus. Die Autorin nimmt dies zum Anlass für eine kritische Rekonstruktion der heutigen Verfahrensausgestaltung. Neben der Analyse von Verfahrensaufbau und -ablauf, werden vor allem die prozessuale Stellung des Unternehmens in den Blick genommen und die Auswirkungen auf die Mitwirkungsrechte des Unternehmens in den einzelnen Verfahrensstadien untersucht. Soweit Schwächen im Verfahrensrecht identifiziert werden, unterbreitet die Autorin Vorschläge für eine künftige Neuregelung des Verfahrens.

Jasmin Hense studied law with a focus on criminal sciences at Johann Wolfgang Goethe-University Frankfurt am Main from 2010 to 2015. After her first state examination she completed her PhD under the supervision of Prof. Dr. Matthias Jahn. While writing her doctoral thesis, she worked as a research assistant in the practice groups White Collar and Corporate at two leading international law firms. From 2018 to 2020 she acted as a law clerk at the district court of Frankfurt am Main. She joined Allen & Overy LLP in 2020 as a lawyer in the area of litigation / white-collar crime.