Die rechtliche Ordnung der Benutzung öffentlicher Einrichtungen

Gegenstand der Arbeit ist das Benutzungsverhältnis zu den kommunalen öffentlichen Einrichtungen, gegliedert nach den einzelnen Aspekten der Benutzung öffentlicher Einrichtungen. Behandelt werden die Schaffung öffentlicher Einrichtungen, die Zulassung zur Benutzung, die Benutzung und ihre rechtliche Ordnung im engeren Sinne. Dabei werden jeweils die Regelungsbereiche des Kommunalrechts, des Anstaltsrechts und des Sachenrechts dargestellt und ihre internen Verknüpfungen und Abhängigkeiten aufgezeigt. Hier erweist sich das Kommunalrecht als die dominierende Rechtsmaterie.