Die rechtliche Regelung zur aliud-Lieferung. Unterschiede der Falsch- und Schlechtlieferung im Leistungsstörungsrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit umfasst die Untersuchung der rechtlichen Regelungen zur aliud-Lieferung. Hierzu soll zunächst der Grundgedanke des Gewährleistungsrechts und der Begriff des Sachmangels untersucht werden. Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, in Kraft getreten am ersten Januar 2002, veränderte die bis dahin geltende Ordnung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Kauf- und Werkvertragsrecht und im Verjährungsrecht wesentlich. Der Gesetzgeber modernisierte das geltende Schuldrecht durch Vereinfachung und Vereinheitlichung, insbesondere der Rechtsfolgen, wodurch viele Paradoxien des alten Kaufrechts beseitigt werden konnten. Die neue Bestimmung des § 434 Abs. 3 BGB beseitigte die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Falschlieferung ('aliud') und der Schlechtlieferung, indem die Falschlieferung dem Sachmangel gleichgestellt wurde. Durch diese neue Regelung sollte die einheitliche Anwendung des Leistungsstörungsrechts gewährleistet werden. Dem Käufer wurden damit Gewährleistungsrechte eröffnet.