Die rechtliche Stellung römischer Soldaten im Prinzipat

Im Prinzipat wandelte sich die römische Armee zu einer Berufsarmee. Die Soldaten blieben nunmehr ein (Berufs-)Leben lang in der Armee und hatten eine Rechtsposition, die sich grundlegend von jener der Zivilisten unterschied. Schon der Eintritt in die Armee konnte erhebliche Auswirkungen auf den Status eines Soldaten haben. So waren römische Soldaten einem strengen Militärstrafrecht unterworfen, es galten für sie besondere vermögensrechtliche Bestimmungen (wie insbesondere das peculium castrense) und sie durften bis Septimius Severus in ihrer Dienstzeit nicht heiraten. Auch im Erbrecht gab es Besonderheiten für Soldaten. Die ehrenhafte Entlassung aus der römischen Armee schließlich brachte für deren Veteranen zahlreiche Privilegien mit sich. Christoph Schmetterer präsentiert mit seiner Studie erstmals eine umfassende Darstellung all jener Bereiche, in denen das römische Recht Sonderregelungen für Soldaten enthielt und macht anhand von zahlreichen Beobachtungen die Einzigartigkeit dieser Form der staatlichen Altersvorsorge in der Antike greifbar.

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Kaiser Franz Joseph I. Christoph Schmetterer

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