Die reine Beitragszusage.

Betriebliche Altersversorgung muss gestärkt werden. Die haftungstransparente reine Beitragszusage könnte der Schlüssel für die Verwirklichung dieses Ziels sein. Zum 1. Januar 2018 wird die reine Beitragszusage erstmals in das Betriebsrentengesetz eingefügt. Larissa Schobert setzt sich mit der gesetzlichen Integration der reinen Beitragszusage auseinander, beleuchtet die Charakteristika der Zusage, wirft einen rechtsvergleichenden Blick in das US-amerikanische Betriebsrentenrecht und konzipiert ein eigenes Regelungskonzept zur Handhabung reiner Beitragszusagen. Dieses Konzept beruht auf einer Risikoanalyse in den Bereichen der Langlebigkeit, Insolvenz, Inflation und Kapitalanlage. Unter Heranziehung der Mechanismen zur Risikoabfederung wird ein de lege ferenda Modell entwickelt, in dem die reine Beitragszusage individualvertraglich, qua Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag begründet werden, aber nur über Direktversicherungen und Pensionskassen durchgeführt werden darf. Ausgezeichnet mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2017.

Larissa Schobert studierte von 2008 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Cape Town in Kapstadt. Sie absolvierte ein Promotionsstudium, betreut von Professor Dr. Matthias Jacobs, an der Bucerius Law School sowie an der Harvard Law School in Cambridge, Massachusetts. Begleitend arbeitete sie von 2013 bis 2017 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsrecht in der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart und Berlin. Seit November 2016 ist sie Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.