Die schrittweise Rücknahme des Solidaritätszuschlags
Autor: | Anonymous |
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EAN: | 9783346247902 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 03.12.2020 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 2,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert den Ursprung und die historische Entwicklung des Solidaritätszuschlages. Darüber hinaus setzt sie sich mit der Frage auseinander, inwiefern die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sinnvoll ist. Ziel ist es, den aktuell bestehenden Wissenshorizont in Bezug auf den Solidaritätszuschlag zu erweitern. Zudem soll die historische Entwicklung und Bedeutung der Abschaffung des Solidaritätszuschlags verdeutlicht werden. Die dafür benötigte Wissensbasis wird in Kapitel 2 geschaffen, indem die Begrifflichkeit des Solidaritätszuschlages zunächst definiert wird. Anschließend wird der historische Ursprung der Begrifflichkeit genau beleuchtet. Darüber hinaus wird anhand eines Beispiels eine Berechnung des Solidaritätszuschlages durchgeführt und wissenschaftliche Kennzahlen dargestellt. Basierend auf dem erlangtem Wissen des zweiten Kapitels, wird sich das dritte Kapitel, welches gleichzeitig den Hauptteil dieser wissenschaftlichen Arbeit ausmachen wird, mit der Beschlussfassung der Abschaffung des Solidaritätszuschlages auseinander setzen und dabei sowohl auf die Auswirkungen für Unternehmen als auch für Privatpersonen eingehen. Im vierten Kapitel erfolgt ein Bezug auf aktuell bestehende politische Debatten bezüglich der Auflösung des Solidaritätszuschlages. Der im Jahr 1991 eingeführte Solidaritätszuschlag wird als Personensteuer definiert, welche der Bundesregierung zufließt und deren Bemessungsgrundlage auf der Einkommen- und Körperschaftssteuer basiert. Neben der Kirchensteuer zählt der Solidaritätszuschlag zu den wichtigsten Annexsteuern, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass sie einen festen prozentualen Betrag ausmachen. Gleichzeitig stellt der Solidaritätszuschlag jedoch auch eine Zuschlagssteuer dar, deren Höhe abhängig von anderen Steuern ist.