Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans

Die Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beinhaltete eine wesentliche Neugestaltung des Beschwerderechts gegen den Bestätigungsbeschluss eines Insolvenzplans. Im Mittelpunkt der Neuerungen stehen die Erweiterung der Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Einführung einer Möglichkeit zur unverzüglichen Zurückweisung einer Beschwerde. Die Regelungen werfen eine Reihe von Fragen auf, deren erhebliche praktische Bedeutung sich zuletzt in dem viel beachteten Insolvenzverfahren der Suhrkamp-Verlagsgruppe zeigte. Christoph Vaske stellt das Beschwerderecht gegen einen Bestätigungsbeschluss eingehend dar und geht in diesem Zusammenhang der Frage nach, ob die Reformmaßnahmen entsprechend der gesetzgeberischen Zielsetzung einen Abbau der bislang kritisierten Rechtsmittelproblematik im Insolvenzplanverfahren zur Folge haben.