Die soziale Absicherung von Tagespflegepersonen

Die Bundesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, bis 2013 für bundesweit 35 % der Kinder im Alter unter 3 Jahren Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu schaffen. Aus diesem Grund wurden durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz die Regelungen zur Kindertagespflege neu gefasst mit dem erklärten Ziel, die Kindertagespflege zu einem den Tageseinrichtungen gleichrangigen Angebot aufzuwerten. Die Neuausrichtung der Kindertagespflege als eigenständiges Berufsfeld bringt für die Personen, die sich in der Kindertagespflege engagieren möchten, eine Vielzahl von Fragestellungen mit sich. So stellt sich unter anderem das Problem, wie eine Tagespflegeperson sozial abgesichert ist. Der Gesetzgeber hat in § 23 SGB VIII einige Regelungen installiert, die dem Umstand der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Tagespflegepersonen gerecht werden sollen. Aber: Reicht dieser gesetzliche Vorstoß aus? Dieser zentralen Frage widmet sich die Arbeit von Maren Lode. Die Autorin zeigt vor allem die derzeitig problematische Situation von Tagespflegepersonen auf und gibt Anstöße für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Kindertagespflege. Für alle, die sich mit dem Thema der Kindertagespflege und den Tagespflegepersonen beschäftigen, ein umfassender Berater, der viele Möglichkeiten einer festen Installation der Kindertagespflege im deutschen Kinderbetreuungssystem demonstriert.