Die soziale Sicherung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Landtage und der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament.

Der Autor untersucht gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen für die soziale Sicherung von Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten. Hierzu wird der verfassungsrechtliche Rahmen für den Status der Abgeordneten aus demokratischer Repräsentation und freiem Mandat entwickelt. Darin fließen Erkenntnisse aus der politischen Wissenschaft und Soziologie zur "politischen Klasse", der sozialen Herkunft und den Arbeitsbedingungen der Abgeordneten ein. Die spezielleren Vorgaben des Grundgesetzes und der Länderverfassungen zum Behinderungsverbot, zum Verbot der Kündigung und der Entlassung von Abgeordneten, zur Inkompatibilität von Mandat und öffentlichem Dienst, zum Wahlvorbereitungsurlaub und zur Entschädigung der Abgeordneten werden historisch aufgearbeitet und nach ihren Zwecken systematisiert, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, dem strengen Wahlgleichheitssatz und dem Gebot der Geschlechtergleichstellung in Verbindung gebracht. Daraus ergeben sich Mindestanforderungen und Maßstäbe für angemessene und gebotene Regelungen und Leistungen. Auch die gescheiterte Grundgesetzänderung von 1995 wird untersucht. Kritisch beleuchtet werden verschiedene Auffassungen und Vorschläge zum Problem der "Gesetzgebung in eigener Sache" und die Dichte der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. Im zweiten Hauptteil werden die Regelungen des Bundes und der sechzehn Länder systematisch vorgestellt sowie Reformvorschläge diskutiert und entwickelt. Alle wesentlichen Bereiche der sozialen Sicherung und der arbeitsrechtliche Status der Abgeordneten werden betrachtet und die Probleme der Veröffentlichungspflichten angesprochen. Die durchgängige Einbeziehung der Abgeordneten in die Sozialversicherung wird geprüft und für zulässig und sinnvoll erachtet. Zugleich werden die bestehenden Sondersicherungssysteme untersucht und bewertet sowie systemimmanente Änderungen vorgeschlagen.