Die staatliche Gesetzgebung zur Kinderarbeit im frühen 19. Jahrhundert: das Beispiel des preußischen Regulativs von 1839

Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1.7, Universität Duisburg-Essen (Universität), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem aufsteigenden Kapitalismus zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde es erstmals möglich, Kinder massenhaft auszubeuten. Zuvor arbeiteten sie weitgehend im Heimgewerbe, in der familiären Hauswirtschaft und der Landwirtschaft. Dort erlernten sie elementare Produktionsweisen und arbeiteten unter der Aufsicht ihrer Eltern, jedoch noch nicht als Lohnarbeiter. Kinderarbeit gab es also schon vor dem 19. Jahrhundert, doch hier hatte sie ihren Höhepunkt. Industrielle Kinderarbeit wurde damals, aus verschiedenen Gründen, als selbstverständlich angesehen. Diese Gründe werde ich als Einstieg in das Thema meiner Arbeit beschreiben, da sie die Grundlage für das späte Einsetzen einer staatlichen Gesetzgebung sind. Ausgehend von den verschiedenen Ansichten zur Kinderarbeit, welche in diesen Erläuterungen deutlich werden, werde ich, im anschließenden Kapitel, auf Bemühungen einiger Unternehmer und Staatsmänner eingehen. Hier wird deutlich, dass das erste Kinderschutzgesetz nicht allein von staatlicher Seite initiiert wurde, sondern durch die Unternehmungen einzelner Industrieller und des Rheinischen Provinziallandtages. Ich beschreibe des Weiteren den Verlauf der ersten Kinderschutz Debatte dieses Landtages näher, da hier das Gesetz zum Schutze jugendlicher Arbeiter vorformuliert wurde. Die kontroversen Ansichten der einzelnen Teilnehmer spiegeln das Denken der Gesellschaft wieder. Ich werde in meiner Arbeit auch die Verhandlungen in den Berliner Ministerien beschreiben, durch welche schließlich am 21.12.1838, in einer Staatsministerialsitzung , ein Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, der zum Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabrikenwurde.