Die steuerliche Berücksichtigung von Minder- und Mehrabführungen ohne und mit Bezug zur außerorganschaftlichen Zeit

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Hausarbeit Internationales Steuerrecht / Ertragsteuerliche Vertiefung, Sprache: Deutsch, Abstract: In der letzten Legislaturperiode hat die rot-grüne Koalition das sog. EURLUmsG verabschiedet mit dem Ziel die bereits beschlossenen EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.1 Dabei wurde auch das Körperschaftsteuergesetz (KStG) dahingehend reformiert, dass erstmals vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen nach § 14 Abs. 3 KStG als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger zu betrachten sind. Ebenso sind Minderabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft zu sehen.

Weitere Produkte vom selben Autor