Die steuerliche Betriebsprüfung nach §§193ff AO

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kolloquium zur Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der steuerlichen Betriebsprüfung nach §§193ff AO. Unter der in §§193 ¿ 207 normierten Außenprüfung (AP) ist ein finanzbehördliches, im Außendienst vorgenommenes Verfahren zu verstehen, das die für die Steuerpflicht und die Bemessung maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen (StPfl) aufklären soll (§§194 I 1, §199 I). Ihr Ziel ist es, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen (§2 I BpO) und so einen Beitrag zum fairen Wettbewerb zu leisten; sie ist daher nicht nur statthaft, "sondern verfassungsrechtlich geboten". Dass die AP als eine der effektivsten und wichtigsten Kontrollmaßnahmen der Finanzverwaltung (FinVerw) zu verstehen ist, verdeutlichen die Zahlen: Allein 2020 wurde durch die AP bei ca. 152.000 geprüften Betrieben ein Mehrergebnis von 11,2 Mrd. ¿ festgestellt. Wie häufig ein Betrieb einer BP unterzogen wird, bestimmt maßgeblich seine Größenklasse (§3 BpO). Großbetriebe sollen nahezu lückenlos geprüft werden (§4 II BpO), wohingegen alle anderen Betriebe mit abnehmender Größe zunehmend unregelmäßiger und in der Regel nur über drei zusammenhänge Besteuerungszeiträume geprüft werden (§4 III BpO).