Die tierschutzrechtliche Verbandsklage.

Anlässlich der Rechtsfragen, die sich bezüglich der Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage stellen, wurde in Berlin im Juni 2016 eine wissenschaftliche Tagung veranstaltet, dessen Redebeiträge in ausformulierter Form Inhalt dieses Tagungsbandes darstellen. Dieser Band enthält Beiträge zu umweltrechtlichen Positionen zu einem tierschutzrechtlichen Verbandsklagerecht, rechtsphilosophische Fragen der Tierschutzethik, rechtspolitische und föderale Erwägungen zu Regelungsbefugnissen für tierschutzrechtliche Verbandsklagerechte, Stellungnahmen zu aktuellen und praktischen Probleme im Bereich des Vollzugs des Tierschutzrechts sowie weitere relevante Fragestellungen aus Rechtspraxis und Wissenschaft wie z.B. das Tierschutzstrafrecht.

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig. Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bielefeld, Bonn und Köln. Nach dem Studium war Rechtsanwalt Kluge als Richter bei den Verwaltungsgerichten in Aachen, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie beim Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg tätig und wurde der erste wissenschaftliche Mitarbeiter des Landesverfassungsgerichtes für das Land Brandenburg unter dessen Präsidenten Dr. Peter Macke. Von 1999 bis Ende 2002 war Rechtsanwalt Kluge Landrat des Kreises Herford. Anschließend wurde er Staatssekretär für Justiz und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg. Seit Ende 2006 ist Rechtsanwalt Kluge Lehrbeauftragter an der Fachhochschule des Mittelstandes in Bielefeld, beschäftigt sich dort mit den Themen Bürokratieabbau und Bürokratiekostenabbau und leitet seit 2014 zusätzlich zusammen mit Dr. Norbert Röttgen und Professor Dr. Volker Wittberg das »Center for Sustainable Governance«. Im Januar 2015 gründete Hans-Georg Kluge gemeinsam mit Dr. Norbert Röttgen die heutige Rechtsanwalts-Partnergesellschaft »Röttgen, Kluge & Hund PartG mbB«. Er ist Herausgeber eines bekannten Kommentars zum Tierschutzgesetz und ehrenamtliches Vorstandsmitglied der ERNA-GRAFF-Stiftung und der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt.

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