Die unions- und völkerrechtlichen Anforderungen an den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern mit Behinderungen.

Die unions- und völkerrechtlichen Einflüsse auf das nationale Arbeitsrecht sind erheblich. Dies gilt insbesondere für die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit widmet sich der Frage, welche konkreten Anforderungen die UN-Behindertenrechtskonvention und die Richtlinie 2000/78/EG an den Kündigungsschutz von Menschen mit Behinderungen stellen. Die nationale Rechtslage wird anhand des herausgearbeiteten Maßstabs überprüft und schließlich analysiert, inwiefern der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben umgesetzt hat oder inwieweit noch Handlungsbedarf besteht. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Auseinandersetzung mit dem antidiskriminierungsrechtlichen Behinderungsbegriff, der sich zu einem der schillerndsten unbestimmten Rechtsbegriffe in der Rechtsordnung entwickelt hat. Dabei werden rechtswissenschaftliche Ansätze kritisch auf ihre interdisziplinäre Anschlussfähigkeit untersucht.

Hans Bechtolf studied law at the Albert-Ludwig-University Freiburg and the University of Hamburg. He worked as a research assistant at the Institute for Civil and Employment Law for Prof. Hans Hanau (Helmut-Schmidt-University, Hamburg) and at the Institute for Civil Law, European and German Employment Law and Civil Procedure Law for Prof. Dr. Eva Kocher (Europa-University Viadrina, Frankfurt Oder). He completed his legal clerkship in Brandenburg, Berlin and Costa Rica. His research focuses on European Labor Law and Data Protection Law.