Die unionsrechtlichen Vorgaben zu den Rechtsfolgen von Diskriminierungen im Privatrechtsverkehr

Bei Diskriminierungen im Privatrechtsverkehr wird der Blick in der Praxis zu oft auf Schadensersatzansprüche verengt. Das Rechtsfolgenspektrum der unionsrechtlichen Vorgaben reicht indes weit darüber hinaus. Im ersten Teil des Werkes werden zunächst die primärrechtlichen Vorgaben für die Sanktionierung von Diskriminierungen im Privatrechtsverkehr in den Blick genommen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung eines originär unionsrechtlichen Haftungsanspruchs Privater bei Verstößen gegen die Grundfreiheiten sowie auf der Herleitung einer qualifizierten mittelbaren Drittwirkung der Chartagrundrechte in Privatrechtsverhältnissen. Die Darstellung der Vorgaben der Gleichbehandlungsrichtlinien im Hinblick auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bildet den Kern der Arbeit. Ein Vergleich der Sanktionsvorgaben des Primärrechts mit denen der Gleichbehandlungsrichtlinien macht deutlich, dass die Unterschiede der Rechtsfolgensysteme nicht groß sind.