Die verdeckte Befragung des Beschuldigten im Auftrag der Polizei.

Verstößt die verdeckte Befragung des Beschuldigten im Auftrag der Polizei gegen das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit und inwieweit ist dieses Recht durch die Strafprozessordnung geschützt? Diese für die Praxis höchst bedeutsame Frage ist in der Rechtswissenschaft seit Jahrzehnten umstritten und in der Rechtsprechung ungeklärter denn je: Weder sind die einschlägigen Urteile der einzelnen Strafsenate des BGH zueinander stimmig noch stehen sie im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR - wie in der vorliegenden Untersuchung herausgearbeitet wird. Vorgestellt wird ein neuartiges Verständnis des Nemo-tenetur-Grundsatzes. Der Autor zeigt, dass dieser Grundsatz in den einschlägigen (Zweithörer- und U-Haft-)Fällen zwar betroffen, seine Integration in die heutige Strafverfahrenswirklichkeit mit Blick auf den Verdeckten Ermittler aber grundsätzlich möglich ist. Tobias Mahlstedt erörtert im Schwerpunkt, ob eine Rechtsverletzung vorliegt, die ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Entgegen der herrschenden Lehre wird dies aus rechtsmethodischen Gründen für § 136 StPO abgelehnt, für § 136a StPO aber angenommen. Schließlich legt der Autor dar, dass de lege ferenda der staatlich zurechenbaren Ausforschung des Beschuldigten durch Privatpersonen insbesondere der organisationsrechtliche Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 4 GG entgegenstünde.

Tobias Mahlstedt, 1968 geboren in Bremen (aufgewachsen in Worpswede). Dort Abitur, Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann und Zivildienst. Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Málaga und Bonn. Erstes Staatsexamen 1998. Referendariat am Kammergericht in Berlin mit Wahlstation in Shanghai. Zweites Staatsexamen 2002, danach angestellter Rechtsanwalt. Seit 2005 selbständiger Rechtsanwalt und freiberuflicher Chefredakteur von zwei immobilienrechtlichen Publikationen. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.