Die verdeckte Sacheinlage und die verdeckte Finanzierung nach dem MoMiG

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat die GmbH als Rechtsform deutlich attraktiver gemacht. Vor allem wurden mit der Reform des GmbH-Rechts erstmalig die verdeckte Sacheinlage und die verdeckte Finanzierung gesetzlich fixiert und die im Zuge der Rechtsprechung entstandenen Sanktionen erheblich entschärft. Timm Jordans analysiert Voraussetzungen und Rechtsfolgen der in § 19 Abs. 4 GmbHG geregelten verdeckten Sacheinlage sowie die dogmatisch zweifelhafte Konstruktion der Anrechnungslösung. Eine weitere für die Praxis wichtige Änderung folgt aus der Regelung der verdeckten Finanzierung in § 19 Abs. 5 GmbHG. Sie ermöglicht dem Gesellschafter, seine Einlageschuld trotz der Einlagenrückzahlung zu erfüllen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber vor allem das für die Wirtschaft wichtige Cash-Pooling erleichtern. Der Autor klärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einlagenrückzahlung erlaubt ist und inwieweit hierdurch tatsächlich eine Vereinfachung für die Wirtschaft erreicht wird.

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