Die verfassungsgerichtliche Normenkontrolle im internationalen Vergleich

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universität Graz, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Seminararbeit werden in rechtsvergleichender Gegenüberstellung Gemeinsamkeiten und Unterschiede zweier Höchstgerichte dargestellt. Zum einen soll eine kurze historische Übersicht über das älteste 'Verfassungsgericht' der Welt, den US Supreme Court, helfen, ein Verständnis für das am Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelte Institut des judicial review, der Kontrolle von einfachgesetzlichen Normen, zu entwickeln. Gerade das vom kontinental-europäischen Rechtskreis so verschiedene common law ist in seiner richterrechtlichen Fortentwicklung nicht immer leicht zu erfassen. Jedoch war es gerade diese Eigentümlichkeit des case law, die mit einer in ihrer Wichtigkeit nicht zu unterschätzenden Entscheidung den Weg zur verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle ebnete. Zum anderen soll ein kurzer historischer Abriss des österreichischen Verfassungsgerichtshofes die unterschiedliche Entwicklung im Gegensatz zu seinem USamerikanischen Gegenstück und dabei auch die ausführlichen verfassungsrechtlichen Regelungen des Bundes-Verfassungsgesetz aufzeigen. Kapitel 1 ('Der US Supreme Court und die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit') geht auf die historischen Wurzeln des US-amerikanischen Rechts im englischen Recht ein, wobei hier vor allem der Begriff der parliamentary sovereignty im Gegensatz zur constitutional supremacy im Mittelpunkt steht. Zudem soll eine ausführliche Darstellung der Entscheidung Marbury v. Madison von 1803 die 'Geburt' der Verfassungsgerichtsbarkeit erläutern. Kapitel 2 ('Der österreichische Verfassungsgerichtshof') stellt - wie bereits zuvor erwähnt -die historische Entwicklung des Gerichtshofes aus dessen Vorläufern der k.u.k. Monarchie und das Bundes-Verfassungsgesetz als seine rechtliche Grundlage dar. Danach schließt sich ein Überblick über die wichtigsten Kompetenzen des Gerichtshofes an. Kapitel 3 ('Die verfassungsrechtliche Normenkontrolle im Vergleich') schließlich vergleicht die wichtigsten Eigenarten des Supreme Court und des Verfassungsgerichtshofes: Organisation und Mitglieder, Kompetenzen der Gerichtshöfe, Instanzenzug und Antragslegitimation, Verfahrensrecht und Voraussetzungen der Normenkontrolle und die jeweiligen Wirkungen der Urteile.

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