Die vermögensrechtliche Stellung der weströmischen Frau in der Spätantike.

In der Arbeit werden die Konsequenzen betrachtet, die sich im ehemaligen weströmischen Reich aus dem Zusammentreffen der römischen Rechtskultur mit den einwandernden Germanen für die in diesem Gebiet verbliebene römische Bevölkerung ergeben haben. Die Autorin untersucht die vermögensrechtliche Stellung der Frau in Abhängigkeit von ihrem personenrechtlichen Status, wie sie sich aus der Lex Romana Visigothorum (506 n. Chr.) und der Lex Romana Burgundionum (um 520 n. Chr.) ergibt, welche für die in den Gebieten der Weströmer und Burgunder lebenden Römer erlassen wurden. Schließlich wird das Thema noch anhand des sowohl für Römer als auch Ostgoten geltenden Edictum Theoderici (um 500 n. Chr.) behandelt. Die Arbeit schließt eine Forschungslücke, die derzeit zwischen den Studien zum klassischen römischen Recht bzw. der Stellung der Frau in der antiken Welt allgemein und den Arbeiten zu den germanischen leges besteht.