Die vertragliche Datenüberlassung und das Kaufrecht

Digitale Daten haben einen ökonomischen Wert und werden gehandelt. Noch fehlt es an gesetzlichen Regelungen, die den Handel abbilden. Es bestimmen allein vertragliche Abreden und die faktischen Zugriffsmöglichkeiten, wem welche Rechte an den Daten zustehen. Die Autorin untersucht, ob unkörperliche Daten Gegenstand eines Austauschgeschäfts sein können und ob insbesondere das auf Sachen zugeschnittene Kaufrecht auch bei Daten als Vertragsgegenstand passt und die Parteiinteressen sachgerecht abbildet. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass das Kaufrecht hinreichend flexibel ist, um den Besonderheiten bei Daten Rechnung zu tragen und mit einigen Modifizierungen Anwendung auf sie finden kann.