Die virtuelle Teilnahme an der Hauptverhandlung im Zivilprozess - quo vadis?

Der Ruf nach Modernisierung und damit vielfach gleichbedeutend nach der Digitalisierung des Zivilprozesses erscheint inzwischen omnipräsent. Während die Form der Kommunikation in der Hauptverhandlung in der Debatte zunächst keinerlei Rolle spielte, hat sich dies mit Beginn der Corona-Pandemie schlagartig geändert. Nach § 128a ZPO können Prozessbeteiligte im Zivilprozess von einem anderen Ort aus als dem Sitzungssaal, mittels wechselseitiger zeitgleicher Bild- und Tonübertragung, virtuell an der Hauptverhandlung teilnehmen. Hieraus ergeben sich vielfältige Chancen für einen beschleunigten, prozessökonomischen, umweltfreundlichen und zeitgemäßen digitaleren Zivilprozess, deren Entwicklungspotenzial es für die Zukunft weiter auszuloten gilt. Maßgeblich sein sollten dabei insbesondere interdisziplinäre Erkenntnisse zu den Kommunikationsbedingungen, die Prozessmaximen des Zivilprozesses sowie die Bedürfnisse der Prozesspraxis.

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