Die wesentlichen Änderungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss mittelständischer Unternehmen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bei der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen

Inhaltsangabe:Einleitung: Am 26. März 2009 wurde ein von der damaligen Bundesregierung beschlossenes Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts durch den deutschen Bundestag verabschiedet. Daraufhin gab der Bundesrat am 03. April 2009 seine Zustimmung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Verkündigung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28. Mai 2009. Am darauffolgenden Tag trat das Gesetz schließlich in Kraft. Aufgrund zahlreicher Neuerungen und Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften stellt das BilMoG die wahrscheinlich bedeutendste Reform der deutschen Bilanzierungsgeschichte seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 dar. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das bisher geltende HGB-Bilanzrecht so umzuformen und auszubauen, dass eine Annäherung an die internationale Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) geschaffen werden kann. Um dies erreichen zu können, ist eine Befreiung des Handelsgesetzbuches von teils überflüssigen Bilanzierungswahlrechten, verbunden mit dem Zweck der Schaffung eines verbesserten und aussagekräftigeren Jahresabschlusses notwendig. Das Fundament des bewährten HGB-Regelwerks, darunter die Grundlage der Ausschüttungsbemessung sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sollen dabei erhalten bleiben. Die angestrebte Deregulierung entspricht dem weiteren Ziel des BilMoG, die bestehende Überregulierung für kleine und mittelständische Unternehmen abzubauen, so dass diese von unnötigem und vermeidbarem Bilanzierungsaufwand entlastet werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Maßnahmen geschaffen, die zur Erleichterung oder teilweisen Befreiung von der Buchführungspflicht führen. Mit der Erhöhung der Größenklassengrenzen profitieren vor allem die kleinen Kapitalgesellschaften von den Erleichterungen in den Informations-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Durch die Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften und dem sich daraus ergebenden Einsparpotenzial rechnet die Bundesregierung mit Kostensenkungen bis ca. 1,3 Mio. Euro. Zu den wesentlichen und wahrscheinlich umfangreichsten Änderungen durch das BilMoG gehören u.a. die neuen Rechnungslegungsvorschriften für Rückstellungen. Aufgrund zahlreicher Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften haben Rückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen der Neuregelungen durch das BilMoG wurden einige [...]