Die zivilrechtliche Haftung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals

Die Arbeit befasst sich im ersten Teil mit den öffentlich-rechtlichen Befugnissen zur Vornahme von heilkundlichen Maßnahmen. Hierbei findet eine kritische Auseinandersetzung mit der Heilkundeausübung im Rettungsdienst statt, welche auch für andere Gesundheitsfachberufe von grundsätzlicher Bedeutung ist. Im zweiten Teil wird sodann auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Dürfens ein Haftungsmaßstab und die Anwendung der Grundsätze des Arzthaftungsrechts, insbesondere für Notfallsanitäter, herausgearbeitet. Für den Haftungsmaßstab ist eine Balance zwischen der deutlich kürzen Ausbildung, als der ärztlichen Ausbildung, und der vergleichbaren Verantwortung für den Patienten zu berücksichtigen.