Dienstherrnfähigkeit der Kirchen.

Die Untersuchung stellt einen zentralen Aspekt des Körperschaftsstatus der Religionsgesellschaften in den Vordergrund: ihre Fähigkeit, jenseits des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts kirchenrechtlich geregelte Dienstverhältnisse für Geistliche und »Kirchenbeamte« zu begründen. Seit jeher wird darüber gestritten, ob und inwieweit Betroffene bezüglich solcher Dienstverhältnisse Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten erlangen können. Dazu entwickelt diese Arbeit einen neuen, in der Literatur bisher nur ansatzweise verfolgten Ansatz, indem sie eine Parallele zum internationalen Privatrecht zieht. Danach wird die Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm aufgefasst, welche die jeweilige kirchliche Rechtsordnung als fremdes Recht zur Anwendung beruft. Kirchliche Bestimmungen können danach das zwingende staatliche Recht bis zur Grenze des ordre public verdrängen. Staatliche Gerichte haben im Ergebnis einen Rechtsschutz zu leisten, dessen Rechtsfolgen stark eingeschränkt sind.

Matthias Friehe studied Law and Philosophy in Marburg and Poitiers. He completed his studies in 2014 with the First State Examination in Law, graduating as the best student in Hesse. His studies were followed by his work as a research assistant at the Chair of Prof. Dr. Steffen Detterbeck in Marburg. Friehe's doctorate was sponsored by the German Academic Scholarship Foundation (Studienstiftung des deutschen Volkes). He commenced his preparatory legal service in 2017 at Frankfurt a.M. Higher Regional Court, and is an enthusiastic hobby church musician.

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