Digitale Inhalte als Herausforderung für das BGB.

Als das BGB im Jahr 1900 in Kraft trat, hatte der Gesetzgeber das Phänomen digitaler Inhalte naturgemäß nicht vor Augen. Bis heute hat er sich dieser nur punktuell angenommen. Hieraus ergeben sich grundlegende Fragen, denen diese Arbeit nachgeht: So stellt bereits die rechtliche Natur digitaler Inhalte zu bestimmen eine dogmatische Herausforderung dar. Ebenso, ob es an ihnen Eigentum oder ein diesem ähnliches Recht gibt. Sodann wendet sich die Arbeit solchen Verträgen zu, die über den Download von digitalen und den Zugang zu diesen geschlossen werden. Diese fügen sich nicht ohne Weiteres in die vom Gesetzgeber vorgesehenen typisierten Verträge des Besonderen Schuldrechts ein. Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern diese Schwierigkeiten bei der Typisierung gelöst werden können, und untersucht auch, inwiefern das Besondere Schuldrecht de lege lata bei Schlechtleistung einer Partei zu einer überzeugenden Lösung zu kommen vermag. Hiermit will die Arbeit einen Beitrag zur Debatte um die Aktualität des BGB im 21. Jahrhundert leisten.

Jacob Haller studierte zunächst von 2007 bis 2008 Biologie, bevor er 2008 das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin aufnahm. Unterbrochen durch ein einjähriges Auslandsstudium an der Universität Warschau beendete er dieses im Jahr 2014 mit dem ersten Staatsexamen. Von 2014 bis 2016 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg und von 2016 bis 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin, jeweils bei Prof. Dr. Felix Hartmann am Institut für Arbeitsrecht. Im Jahr 2019 erfolgte die Promotion an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Felix Hartmann mit einer Arbeit zum Thema »Digitale Inhalte als Herausforderung für das BGB«.