Digitale Versammlungsbeobachtung.

Der digitale Fortschritt entlastet die Menschen im Alltag oft spürbar, erweitert aber auch das Arsenal der Überwachungsinstrumente, die den Versammlungsbehörden zur Verfügung stehen. Neuere Beobachtungsformen reichen von Bodycams über Drohnen und Smart Cams bis hin zu Social Media Monitoring. Die Arbeit ordnet diese in das normative Koordinatensystem zwischen grundrechtlichen Verbürgungen sowie einfachgesetzlichen datenschutz- und polizeirechtlichen Vorgaben ein. Es arbeitet im Detail die rechtlichen Anforderungen heraus, an denen ein staatlicher Einsatz moderner Überwachungstechnologien im Versammlungskontext zu messen ist. Die Autoren nähern sich diesem Fragenkomplex zum einen aus einem verfassungsrechtlichen Blickwinkel an, indem sie die grundrechtlichen Konfliktlinien digitaler Formen der Versammlungsüberwachung nachzeichnen. Zum anderen leuchten sie die konkreten Vorgaben des Datenschutzrechts aus und untersuchen, ob das bestehende polizei- und versammlungsrechtliche Regelungsregime den verschiedenen Spielarten digitaler Versammlungsbeobachtung hinreichende rechtliche Leitplanken setzt.

Mario Martini ist Inhaber des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie Stellvertretender Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. Seit dem Jahr 2016 leitet er den Programmbereich »Digitalisierung« am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. In den Jahren 2018/2019 war er Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung. Bis April 2010 hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne. Im Jahr 2006 habilitierte er sich an der Bucerius Law School mit der Arbeit »Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung«. Im Jahre 1999 wurde er mit einer umweltrechtlichen Arbeit promoviert. Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im IT-Recht, Umweltrecht, Gesundheitsrecht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht Bianca Thiessen studierte Rechtswissenschaft und Rechtsvergleichung an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der Galatasaray Üniversitesi in Istanbul, der Université de Perpignan und der Universität Paris 2 Panthéon-Assas. Im Anschluss war sie unter der Leitung von Prof. Martini Forschungsreferentin in dem BMBF-Forschungsvorhaben OPMoPS. Seit 2021 promoviert sie unter der Betreuung von Prof. Kahl an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zu einem rechtsvergleichenden Thema. Jonas Ganter studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Im Anschluss absolvierte er von 2017 bis 2021 ein Promotionsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, welches er mit einer Arbeit zu einem migrationsrechtlichen Thema abschloss. Zeitgleich war er als Forschungsreferent in dem BMBF-Forschungsvorhaben OPMoPS am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer tätig. Seit 2021 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Karlsruhe.

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