Digitaler Zugang der Gewerkschaft zum Betrieb am Beispiel von E-Mails

Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 16 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beginnt mit der Vorstellung der Anspruchsgrundlagen für Zugangsrechte der Gewerkschaften. Der Hauptteil der Arbeit behandelt den Zugang tariffähiger Gewerkschaften über betriebliche E-Mail-Adressen. Im Anschluss werden kurz die Unterschiede beim Zugang nicht tariffähiger Gewerkschaften erläutert. Die Darstellung schließt mit zusammenfassenden Thesen und einem Ausblick. Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung in der Arbeitswelt vorangetrieben. Tätigkeiten werden dezentralisiert und die Kommunikationsformen reformiert. Die Arbeit wird auch in Zukunft vermehrt aus dem 'Home-Office' erfolgen, sodass die Arbeitnehmer fast nur noch digital miteinander und mit dem Arbeitgeber kommunizieren. Daneben sind neue Formen der Erwerbstätigkeit entstanden, die ausschließlich auf digitalen Kommunikationsformen basieren, wie die Arbeit als Essenslieferant, Taxifahrer oder 'crowdworker' über sog. 'Plattformökonomien'. Der Betrieb verschwindet als örtliche Stelle oder verliert an Bedeutung. Das hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer gewerkschaftliche Plakate oder schwarze Bretter nicht mehr zur Kenntnis nehmen und Gespräche mit Gewerkschaftsvertretern nicht mehr zustande kommen. Die gewerkschaftliche Arbeit und Interessenvertretung verlieren somit an Bedeutung. Gleichzeitig verlieren viele Gewerkschaften Mitglieder und damit an Durchsetzungskraft. Werbung und Information sind daher essenziell. Doch wie können die Gewerkschaften die Arbeitnehmer in der 'neuen Arbeitswelt' weiterhin gleich effektiv erreichen? Hat die Gewerkschaft als Pendant zum analogen Zugangsrecht auch ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb?