Digitalisierung für Gesundheit

Leben und die Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und wissenschaftlich sinnvoll genützt würden. Täglich produzierte Daten werden für kommerzielle Zwecke, Werbung etc. ausgewertet. Aber wenn Gesundheitsdaten zum Zwecke besserer Gesundheitsversorgung gesammelt werden, um sie für gezieltere Forschung, Prävention, Diagnostik und Therapie verfügbar zu machen, werden Probleme aufgetürmt, die eine sinnvolle Datennutzung fast unmöglich machen. Die Corona-Krise zeigt, dass es bei Datennutzung nicht nur um den Schutz von Leben und Gesundheit des Einzelnen und seiner Mitmenschen geht, sondern auch darum das Wirtschaftsleben, Bildung, Kultur und Freizeitaktivitäten nicht unnötig einzuschränken. Um beurteilen zu können, welche Einschränkungen wirklich nötig und angemessen sind, müssen Forschende Daten auswerten dürfen.Der Sachverständigenrat formuliert daher konkrete Empfehlungen zur patientenwohldienlichen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) ebenso wie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Das Gutachten erörtert die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Steigerung digitaler Gesundheitskompetenz in den Heilberufen und den Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen. Es skizziert die normativen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin zu tun sind.

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