Directors' Dealings

Inhaltsangabe:Einleitung: „Investieren wie die Insider – Gründer und Manager beim Aktienkauf nachzuahmen bringt überdurchschnittliche Renditen“ (FAZ 2005); „Manager erwarten fallende Kurse – Führungskräfte versilbern derzeit ihre Mitarbeiteraktien. Für die Märkte ist dies ein klares Warnsignal.“ (Handelsblatt 2006); „Vorstände decken sich für Rally ein – Deutschlands Manager kaufen so viele eigene Aktien wie seit 2003 nicht mehr. Das Signal ist klar: Die Insider erwarten steigende Kurse.“ (Schnell, D. in: Handelsblatt 2006). Pressemeldungen dieser Art stellen derzeit keine Seltenheit dar. Die Transaktionen von Unternehmensinsidern mit Aktien des eigenen Unternehmens finden mittlerweile in der Öffentlichkeit breite Beachtung. Diverse Börsenmagazine und Finanzzeitschriften greifen diese sog. Directors’ Dealings auf und weisen ihre Leser auf Transaktionen von Managern mit Aktien des eigenen Unternehmens hin. Der zentrale Ansatzpunkt ist dabei, dass den Unternehmensinsidern ein Informationsvorsprung gegenüber den restlichen Anlegern nachgesagt wird. Dementsprechend werden die Transaktionen der Insider als Indikatorfunktion für die weitere Unternehmens- und somit auch Aktienkursentwicklung gesehen. Hieraus ergibt sich die Frage, ob Investoren durch Nachahmung von Insidertransaktionen Überrenditen erzielen können. Dies stünde jedoch im Widerspruch zur Informationseffizienz eines Marktes. Als Überrendite wird dabei die Differenz zwischen einer am Markt realisierten Rendite und einer durch ein Gleichgewichtsmodell erwarteten Rendite verstanden. Allerdings ist die Realisierung von Überrenditen keineswegs so gewiss wie im obigen Zitat aus der FAZ von 2005. Vielmehr existieren für unterschiedliche Aktienmärkte zahlreiche Studien mit zum Teil kontroversen Ergebnissen. Im Vergleich zu einigen ausländischen Aktienmärkten werden Insidertransaktionen am Deutschen Aktienmarkt erst seit dem Jahre 2002 veröffentlicht. Zuvor existierte lediglich eine Veröffentlichungspflicht für Insidergeschäfte bei Gesellschaften des Neuen Marktes, welche zum 1. März 2001 in Kraft getreten ist. Seit Juli 2002 sind alle Organmitglieder eines Emittenten und deren nahen Angehörigen dazu verpflichtet, eigene Geschäfte, welche in Verbindung mit den Wertpapieren des Emittenten stehen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden. Dadurch soll die Transparenz erhöht und der Verdacht des verbotenen Insiderhandels vermieden werden. Zuvor basierte die Regelung des [...]

Frank Rüttenauer Nach seinem Studium zum Diplom-Betriebswirt (BA) an der Berufsakademie Mosbach war Herr Rüttenauer mehrere Jahre als Wertpapierspezialist bei einer Genossenschaftsbank tätig. Parallel dazu absolvierte er an der Wissenschaftlichen Hochschule Lahr ein Fernstudium zum Diplom-Kaufmann. Seit Juli 2006 arbeitet Herr Rüttenauer als Sales Manager für die Sauren Fonds-Service AG in Köln, wobei er sowohl institutionelle Kunden als auch IFA's betreut. Des Weiteren doziert Herr Rüttenauer für die Akademie Badischer Volksbanken und Raiffeisenbanken GmbH im Rahmen der Fortbildung BankColleg.

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