Direkte Demokratie - Für und Wider in der deutschen Debatte

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal, Veranstaltung: Direkte Demokratie in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Antike, als Demokratie erstmals als Idee der Verwaltung größerer Einheiten aufkam, war diese in erster Linie direkt organisiert, und repräsentative Formen, wie der Rat der 500, waren nur zur Erstellung der Tagesordnung und zur Entscheidungsvorbereitung eingerichtet worden1. In der griechischen Polis traf man sich auf dem Marktplatz und es wurde durch Handzeichen abgestimmt. Diese Art der Versammlungsdemokratie hat natürlich ihre Grenzen gefunden und war dementsprechend auch nur in relativ kleinen Gebilden wie eben dem Athenischen Stadtstaat tatsächlich praktikabel. In der Folge dessen wurde die direkte Demokratie zunehmend durch repräsentative Formen des Regierens ersetzt, die zugleich aber auch zu einer Machtkonzentration bei den Vertretern des Volkes geführt haben, die es einem nicht länger erlaubten von einer Demokratie zu sprechen. Im Verlauf der Geschichte kam die Demokratie zunehmend aus der Mode und wurde durch entsprechende diktatorische Formen des Regierens ersetzt, was zunächst als eine Folge der Ablösung von direkter durch repräsentative Formen der Demokratie angesehen werden kann. Erst mit dem ¿Mayflower Compact¿ leben demokratische Ideale wieder im westlich-abendländischen Kontext auf und gipfeln schließlich in der Declaration of Independence 1776, die durch die Lossagung von der Unterdrückung durch den Englischen König den Weg für einen durch das Volk direkt und demokratisch konstituierten Staat frei macht, indem zwar aufgrund seiner Größe nicht alles, aber doch einiges in vielen Bundesstaaten demokratisch entschieden wird. Auf dem europäischen Kontinent hingegen sind die Anfänge durch die französische Revolution e er dürftig und es wird außer zur Festigung eines diktatorischen Regimes durch Plebiszite kein Gebrauch von den durch die Verfassung verankerten direktdemokratischen Entscheidungsmöglichkeiten gemacht. In Deutschland, wo alleine die Weimarer Verfassung Plebiszite, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zuließ und tatsächlich auch zwei Bürgerentscheide zustande kamen allerdings aufgrund von Beteiligungsquoren nicht Gesetz wurden2, gibt es auf Bundesebene bis heute keine Möglichkeit der direktdemokratischen Entscheidung durch das Volk3. Dennoch hat sich seit den 60er Jahren beständig eine direktdemokratische Kultur entwickelt, die an den durch die Verfassung vorgegeben Grenzen weiterhin zurückgehalten wird.

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