Diskriminierende Arbeitgeberkündigungen und die europäischen Diskriminierungsverbote.

Bastian-Peter Stenslik befasst sich in der vorliegenden Dissertation mit den Auswirkungen des europäischen Antidiskriminierungsrechts, insbesondere der Richtlinien 2000/78/EG, 2000/43/EG und 2002/73/EG auf das deutsche Recht der Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber. Zur Veranschaulichung der konkreten Problemstellungen bettet er diese zusätzlich in kurze Fälle ein. Zunächst wird im Rahmen der Einleitung besonderes Augenmerk auf § 2 IV AGG gerichtet, wobei der Autor der Frage nachgeht, welche Auswirkungen dieser scheinbare Ausschluss des Diskriminierungsrechts bei Kündigungen hat. Sodann beleuchtet er den gesamten Bestand des deutschen Kündigungsrechts mit Blick auf dessen Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Vorgaben. Dies schließt die Regelungen des BGB, den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG sowie die Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz, etwa des SGB IX oder des MuSchG, ein. Neben den materiellen Regelungen berücksichtigt er auch prozessuale Fragen, etwa zur Beweislast. Dieser Teil der Untersuchung zeigt mehrere Verstöße des deutschen Kündigungsrechts auf, die auch nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung behoben werden können. Abschließend richtet Bastian-Peter Stenslik den Blick auf die Auswirkungen der aufgezeigten Verstöße des deutschen Kündigungsrechts gegen die europarechtlichen Vorgaben. Hier untersucht er zunächst eine etwaige Rechtsprechungsänderung des Europäischen Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien zwischen Privaten und verneint diese nach Analyse aktueller Entscheidungen. Außerdem geht er der Frage nach der Möglichkeit der Anerkennung von ungeschriebenen europäischen Diskriminierungsverboten im Range des Primärrechts nach. Entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Mangold lehnt der Verfasser eine solche Konstruktion ab. Im Ergebnis können die Verstöße gegen die Antidiskriminierungs-Richtlinien nach Ansicht des Verfassers zu Staatshaftungsansprüchen dadurch Benachteiligter gegen die Bundesrepublik Deutschland führen.

Geboren 1977 in Recklinghausen. Nach Abitur und Ersatzdienst ab dem Wintersemester 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Bochum. Erste juristische Staatsprüfung im März 2004. Ab Juli 2004 Referendariat in Bochum. Zweite juristische Staatsprüfung im August 2006. Sodann Promotion bei Prof. Dr. Rolf Wank bis Juni 2009. Verleihung des akademischen Grades eines Dr. iur. Seit Februar 2007 Rechtsanwalt, zunächst in Bürogemeinschaft mit seinem Vater in Recklinghausen, seit April 2008 in einer Wirtschaftsrechts-Kanzlei in Bochum. Seit Dezember 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht.