Dispositives Recht und Grundgesetz

Dispositives Recht, d.h. nicht-zwingendes, abdingbares Recht, gehört zum Grundhandwerkszeug der Normgebung. Zu der fundamentalen Frage jedoch, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dispositives Recht einen Grundrechtseingriff darstellen kann, finden sich sowohl innerhalb der Rechtsprechung als auch in der Literatur kontroverse Standpunkte. Inwiefern dispositives Recht einer grundrechtlichen Kontrolle unterliegt, ist angesichts dieser Meinungsvielfalt schwierig zu bestimmen. Antonia Elisabeth Tobisch untersucht die aufgeworfene Fragestellung und führt dabei die bislang von der privatrechtlichen Sicht dominierten Erkenntnisse zum Phänomen 'dispositives Recht' unter Einbeziehung nachbarwissenschaftlicher, vor allem verhaltenswissenschaftlicher Forschung mit denen der Verfassungsrechtswissenschaft zum Grundrechtseingriff zusammen.

Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück; Referendariat am Landgericht Bochum u.a. mit Verwaltungsstation an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Wahlstation beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Berlin; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht der Universität Bochum; Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit.