Dokumentenakkreditivgeschäft

Das Dokumentakkreditivgeschäft als Zahlungs- und Finanzierungsinstrument hat einen wichtigen Stellenwert im internationalen Handel für Im- und Exportgeschäfte. Die "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive" wurden im März 1993 von der Internationalen Handelskammer, Paris, einer Revision unterzogen und traten am 1. Januar 1994 in Kraft. Die verschiedenen Arten der Akkreditive mit ihren spezifischen Anforderungen (Beförderungsbedingungen, Versicherungsnachweise, Fristen, u.v.a.) werden ausführlich dargestellt. Der Leser wird über rechtliche Rahmenbedingungen, Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten sowie über Fragen der Abwicklung und Haftung praxisbezogen im Detail informiert. Im Anhang sind auszugsweise die kommentierten Gesetzestexte abgedruckt.