Doppelverkauf.

Wegen der Unterscheidung zwischen Verpflichtungsgeschäft und Übereignung der Kaufsache ist der Verkäufer nach Abschluß eines Kaufvertrages stets in der Lage gewesen, die Kaufsache an einen zweiten Käufer zu veräußern - auf den ersten Blick ein Schulfall, der aber alle Grundfragen des Vermögensrechts tangiert. Befriedigende Antworten bieten weder das in der Einführung der Arbeit skizzierte moderne deutsche Recht noch die Kodifikation Justinians. Die Autorin verfolgt in der vorliegenden Untersuchung die unter den mittelalterlichen Juristen geführte Diskussion. Ausführliche Quellentexte (mit Übersetzung) sind Beleg für die vertretene Auffassung und vermitteln zugleich ein Bild von der mittelalterlichen Denk- und Argumentationsweise, die bisweilen von Formalismus geprägt ist, teilweise aber auch das Bestreben zeigt, sich mit einer freien, wertenden Methode über Systemzwänge hinwegzusetzen, wenn die Einzelfallgerechtigkeit es erfordert. Von dem in der Neuzeit vieldiskutierten »ius ad rem« findet sich in dem hier untersuchten Bereich keine Spur. Ein Überblick über die Entwicklung in der Neuzeit läßt erkennen, daß die mittelalterlichen Lehren überwiegend übernommen worden sind.