Due Diligence Exercise - Informationsbedarf versus informationsschutz

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Blockseminar Unternehmenskauf und Unternehmensübernahmen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Due Diligence ist die kaufvorbereitende Untersuchung des Zielunternehmens durch den Käufer1. Das Ziel der Due Diligence besteht für den Käufer darin, einen möglichst umfassenden Informationspool über die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und sonst wichtigen Verhältnisse des Zielunternehmens anzulegen2. Die Due Diligence ist insbesondere Grundlage für die Kalkulation des fairen Kaufpreises, für die Ermittlung der Chancen und Risiken des Unternehmenskaufs und damit letztendlich Grundlage für die Darstellung des unternehmerischen Risikos, das der Käufer eingehen möchte3. Gerade die Risikoanalyse ist für den Käufer von besonderer Bedeutung, da unerkannte Risiken den gesamten Transaktionserfolg gefährden können4. Anschaulich wird diese Problematik an dem Debakel, das BMW bei der Übernahme von Rover erlebt hat. Die Due Diligence verdient daher besonderes Augenmerk im Rahmen einer Unternehmenstransaktion. Ein sorgfältiger Käufer wird daher regelmäßig ein gesteigertes Interesse daran haben, ein möglichst lückenloses Bild über die Zielgesellschaft zu erhalten. Allerdings besteht dieses Informationsbedürfnis nicht schrankenlos, sondern kollidiert vielmehr mit verschiedenen gegenläufigen Informationsschutzinteressen der Zielgesellschaft, Dritter und der Allgemeinheit. Gegenstand dieser Arbeit ist, das Zusammenspiel von Informationsbedürfnis und Informationsschutz im Rahmen einer Due Diligence zu untersuchen. 1 Merkt Rz. 602 2 Ziegler DStR 2000, 249; Holzapfel / Pöllath Rz. 12 3 Krüger / Kalbfleisch DStR 1999, 175 4 Brühl M&A 2002, 13