Durchsetzung humanitären Völkerrechts durch und gegenüber nicht-staatlichen Akteuren.

NGOs, die bei der Durchsetzung humanitären Völkerrechts tätig sind und humanitäre Hilfe leisten, arbeiten in einem Spannungsfeld: Ihre Arbeit ist dringend notwendig, um das Leiden der Zivilbevölkerung in einem bewaffneten Konflikt zu lindern und die Konfliktparteien zur Einhaltung des Rechts zu bewegen. Eine interdisziplinäre Betrachtung verdeutlicht, dass NGOs durchaus geeignet sind, die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts auch gegenüber nicht-staatlichen bewaffneten Gruppen zu fördern. Verschiedene NGOs wie beispielsweise Geneva Call nutzen dabei innovative Instrumente, die umfassend untersucht werden. Gleichzeitig hindern zunehmend internationale und nationalstaatliche Regeln, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, die Zusammenarbeit der NGOs mit bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen. Die Autorin zeigt auf, dass es auch auf dieser Ebene neue Mechanismen braucht, die die Arbeit der humanitären Organisationen insgesamt und die Einhaltung humanitärer Prinzipien sichern.

Regina Klostermann hat Rechtswissenschaften in Münster und Lyon studiert. Das Referendariat absolvierte sie in Berlin, wobei sie die Wahlstation in Genf bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen und anderen Internationalen Organisationen im Bereich humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte verbrachte. Nach dem Zweiten Staatsexamen forschte sie am Sonderforschungsbereich SFB 700 »Governance in Areas of Limited Statehood« an der FU Berlin zu der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und nicht-staatlichen Akteuren. Sie war im Anschluss in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Berlin tätig und ist nunmehr als Justiziarin in München beschäftigt.