EKD-Datenschutzgesetz

Das Datenschutzrecht der Evangelischen Kirche Deutschlands ist Datenschutzrecht "aus einem Guss": Es regelt den gesamten Datenschutz. Mit dem neuen Handkommentar EKD-Datenschutzgesetz liegt erstmals eine Gesamtdarstellung der Spezifika und Sonderregelungen des Datenschutzrechts der evangelischen Kirche vor. Schwerpunkte liegen neben der Kommentierung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) auf den Unterschieden zwischen neuem und altem DSG-EKD sowie dem Zusammenspiel mit der DS-GVO. Der Kommentar dient der Rechtsanwendung und bietet allen im kirchlichen Datenschutz Tätigen die nötige Orientierung, wie die kirchlichen Eigenregelungen zu interpretieren sind. Hohe Expertise RA Marco Biewald, Düsseldorf