EMRK und Gewaltenteilung.

Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt sowie zu den Freiheitsrechten der Organwalter objektive Vorgaben an die Gewaltenteilung und die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung der Konventionsstaaten ab. Diese Anforderungen müssen die Konventionsstaaten als notwendige Voraussetzung eines effektiven subjektiven Menschenrechtsschutzes umsetzen und einhalten. Die EMRK enthält implizite Vorgaben an die institutionellen Eigenschaften und Kompetenzen der Parlamente und Gerichte, deren hoheitliche Tätigkeiten und ihr Verhältnis zu anderen staatlichen Organen. Zudem gestaltet die EGMR-Rechtsprechung zu den privaten Freiheitsrechten von Richtern und Abgeordneten zunehmend die institutionellen Statusrechte der Organwalter aus.

Christina Kamm studied law at the University of Osnabrück. Afterwards she worked as a research assistant at the European Legal Studies Institute at the chair of Prof. Dr. Oliver Dörr, LLM. Since November 2021, she has been a trainee lawyer at the Higher Regional Court of Cologne, where she worked in a large law firm and at the Administrative Court of Cologne.

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